Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SulPont
Stand: Oktober 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der
SulPont, Inhaberin: Adelina Tkesheliadze, Thaerstraße 44, 10249 Berlin, Deutschland
(im Folgenden „SulPont“ oder „wir“) gegenüber Unternehmern im Sinne von §14 BGB (im Folgenden „Kunde“).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn SulPont deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
SulPont bietet kreative und organisatorische Dienstleistungen im Bereich Eventproduktion, Brand Activation, Künstlervermittlung, Konzeptentwicklung und Kommunikation an. Die konkreten Leistungen, Zeiträume, Budgets und Deliverables werden individuell im jeweiligen Projektvertrag, Angebot oder Leistungsumfang (Statement of Work) festgelegt.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen SulPont und dem Kunden kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden, oder
- Unterzeichnung eines individuellen Vertrages, oder
- ausdrückliche schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch SulPont.
Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von SulPont schriftlich bestätigt werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im individuellen Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
SulPont behält sich vor, Teil- oder Vorauszahlungen zu verlangen, wenn dies im Projektvertrag vorgesehen ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB).
5. Leistungserbringung
SulPont erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen, Kreativität und branchenüblichem Standard. Die Zusammenarbeit erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Informationen, Materialien und Freigaben fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern die Leistungsfristen entsprechend.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle von SulPont erstellten Konzepte, Entwürfe, Texte, Designs, Visuals, Präsentationen und sonstigen Materialien unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SulPont. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Jegliche Weitergabe, Veränderung oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von SulPont. SulPont ist berechtigt, entstandene Projekte und Inhalte zu Referenzzwecken (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
7. Haftung
SulPont haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SulPont nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für den Vertragszweck zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
9. Datenschutz
SulPont verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern gesetzlich zulässig.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.